Die Zusammenarbeit von VR und Geschäftsleitung in KMU

Die Verantwortung, die Chancen und die Risiken der Tätigkeiten von KMU-Verwaltungsratsmitgliedern verändern sich laufend.

Ein schlagkräftiges VR-Gremium ist das A und O für ein erfolgreiches KMU. Während der VR für die Entwicklung der Strategie und die Kontrolle der Umsetzung zuständig ist, unterliegt die operative Geschäftsführung der Geschäftsleitung. Entscheidend ist, dass VR und Geschäftsleitung gut zusammen funktionieren.

Erwartungen, Zuständigkeiten und Ziele
Für eine erfolgreiche Zusammenarbeit legen die Geschäftsleitung wie auch der VR und der VRP ihre Erwartungen dar. Auch die Zuständigkeiten werden in der Erwartungsklärung geklärt. Gemeinsam werden Vision, Mission, Strategie, strategische Ziele und Massnahmen definiert. Klare Ziele unterstützen beide Gremien in ihrer Arbeit miteinander: Die Geschäftsführung ist für die Umsetzung der Strategie zuständig, der VR für deren Kontrolle.

Zusammenarbeit und Vertrauen
Vertrauen ist die grundlegende Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit und es gilt, als VR die Geschäftsleitung zu unterstützen, diese als Sparringspartner zu begleiten und gemeinsam Massnahmen zu entwickeln. Idealerweise bringen der VR und die Geschäftsleitung in einer offenen Kommunikation untereinander gleichermassen Ideen, Vorschläge und Bedenken ein, um das Unternehmen sicher und stabil zu führen.

Symposium für KMU-Verwaltungsratsmitglieder
Am 4. VR-Symposium erzählt Heinz Eberhard, VRP der Eberhard Unternehmungen, wie er als VRP die Zusammenarbeit mit dem CEO in der Praxis erlebt – auch in Krisenzeiten. Das VR-Symposium findet am 10. September 2021 in Zürich statt.

www.vr-symposium.ch